Beratung
Kompetente Hilfe
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte






Am 21.Januar 2026 besuchte der Bildungsminister des Landes Sachsen-Anhalt, Jan Riedel, gemeinsam mit Vertretern des Ministeriums für Bildung, der Stadt Halberstadt sowie des Landesschulamtes die Carl-Kehr-Schule. Begrüßt wurden die Gäste von drei Neuntklässlerinnen in Laut- und Gebärdensprache, um die Bedeutung barrierefreier Kommunikation für den Lernerfolg der Schülerschaft eindrucksvoll zu verdeutlichen.
Im Rahmen des Besuchs erhielten die Gäste Einblicke in die Schule für Taubblinde, die Grundschule sowie die Sekundarschule. Die Präsentation des schulischen Alltags vermittelte einen nachhaltigen Eindruck vom breiten pädagogischen Spektrum, das das Kollegium der Carl-Kehr-Schule abdeckt.
Zentrale Gesprächsthemen waren unter anderem die vorschulische Bildung der Schülerinnen und Schüler, die notwendige Gebärdenkompetenz aller Mitarbeitenden sowie die fehlenden Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Hörgeschädigtenpädagogik und der Pädagogik bei Taubblindheit. Der Besuch bot damit einen wichtigen Rahmen für den fachlichen Austausch und die Sichtbarmachung der besonderen Anforderungen und Leistungen der Schule. Eine Einladung für das 200. Schuljubiläum sprach Schulleiterin Christine Brendel in diesem Rahmen bereits aus, die Herr Riedel dankend annahm.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ein bedeutendes Projekt gestartet, wo die Carl-Kehr-Schule
(Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte) sich mit einer eigene Projektwoche beteiligt. Vom 22.09.2025 bis 26.09.2025 werden
die Schüler und Schülerinnen sich mit dem Thema: Schutz vor Sexualisierter Gewalt auseinander setzen und an spannenden Projekten
arbeiten.
Einfach auf die Überschrift klicken und sich informieren!
Die Grundschule des LBZ ist Bildungs-, Lebens- und Erfahrungsraum für jeden Schüler, um für die Anforderungen der weiterführenden Schulen gerüstet zu sein.
Die Sekundarschüler des LBZ werden nach Rahmenrichtlinien der Sekundarstufe I Sachsen- Anhalts sowie nach schulinternen Lehrplänen unterrichtet.
Kinder und Jugendliche, deren Fernsinne (Hören und Sehen) beeinträchtigt sind, erfahren ein intensives Training der verbliebenen Wahrnehmungsmöglichkeiten.
„Wir können die HörBEEINTRÄCHTIGUNG nicht beseitigen. Aber wir können Kindern, Eltern und allen, die mit hörBEEINTRÄCHTIGTEN Kindern arbeiten, hilfreich zur Seite stehen.“
Eltern betroffener Kinder werden durch die Mitarbeiter der Beratungsstelle des Landesbildungszentrums fachkundig und individuell beraten. Es werden unter anderem sonderpädagogische Gutachten erstellt und die Familien bei der Ein-, Aus- und Umschulung der Kinder und Jugendlichen unterstützt. Die Mitarbeiter der Beratungsstelle des LBZ übernehmen die Aufgaben in der Ambulanten und Mobilen Betreuung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Hören. Diese Schüler werden langfristig und kontinuierlich in der Regelschule integrativ begleitet.