Carl-Kehr-Schule Halberstadt

Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte

Carl-Kehr-Schule

Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte

Die Carl-Kehr-Schule ist ein überregionales Förderzentrum in Trägerschaft des Landes Sachsen- Anhalt. In unserer geschichtsträchtigen Einrichtung lernen und leben hörgeschädigte und hörsehgeschädigte Kinder und Jugendliche. Die Schüler haben die Möglichkeit, den Hauptschul- und Realschulabschluss, den Abschluss für Taubblinde sowie den Abschluss für den Förderschwerpunkt Lernen zu erreichen. Des Weiteren bietet die Carl-Kehr-Schule eine Beratungsstelle, schulvorbereitende Angebote und eine Tagesschülerbetreuung sowie ein Schülerwohnheim an.

Als Kompetenzzentrum für den Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf HÖREN arbeitet die Carl-Kehr-Schule mit vielen Schulen im nördlichen Sachsen-Anhalt zur kontinuierlichen Förderung von hörgeschädigten Schulkindern zusammen. Wir stellen Beratungsangebote für die mit einer Hörschädigung verbundenen Fragen zur Verfügung. Dazu gehören auch die Feststellung des Förderbedarfs im Bereich Hören, die Förderung im gemeinsamen Unterricht und die Möglichkeit des Schulbesuchs in der Carl-Kehr-Schule Halberstadt.

An unserer Schule wird seit dem Schuljahr 2012/2013 das Unterrichtsfach Deutsche Gebärdensprache (DGS) unterrichtet. DGS wird mit 2 Wochenstunden in den Klassenstufen 1 - 6 erteilt. Ab Klasse 7 kann es von den SchülerInnen als fächerübergreifender Kurs weiter gewählt werden. DGS wird nach einem offiziellen Lehrplan des Landes Sachsen-Anhalt unterrichtet.

Die Bildung und Erziehung Hörgeschädigter geht bis in das Jahr 1829 in Halberstadt zurück. Die Einrichtung ist über die vielen Jahre ein bedeutender und zuverlässiger Partner in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Schulen, Organisationen und Behörden im regionalen und überregionalen Bereich geworden. Wir sind in unserer inhaltlichen und organisatorischen Gesamtheit ein wichtiger Bestandteil in der Bildungslandschaft Sachsen-Anhalts.

Eine beachtliche Anzahl von Kindern und Jugendlichen mit einer Hörschädigung wird inklusiv in wohnortnahen Schulen unterrichtet. Zur Unterstützung werden hier umfangreiche Förder- und Beratungsangebote durch Lehrkräfte der Carl-Kehr-Schule unterbreitet.

Die Bedingungen für eine individuelle Förderung in Halberstadt hat das Land
in den vergangenen Jahren geschaffen. Dazu gehören ein barrierefreier Zugang
zu allen Gebäuden ebenso wie die Ausstattung mit modernen Lehr- und Lernmitteln.

Unsere Schulformen

Grundschule

Lernen, mit dem Handicap zu leben

Die Grundschule der Carl-Kehr-Schule ist Bildungs-, Lebens- und Erfahrungsraum für alle Schulkinder, um für die Anforderungen der weiterführenden Schulen gerüstet zu sein. Die Persönlichkeitsentfaltung sowie die Entwicklung der individuellen Fähigkeiten stehen im Mittelpunkt der Erziehung und Bildung im Grundschulbereich.

Fachlich qualifizierte Lehrkräfte unterrichten die Lernenden nach den Regelungen für die Grundschule in Sachsen-Anhalt in kleinen Lerngruppen und fördern die jeweiligen Kommunikationsfähigkeiten sowie die Fertigkeiten zum selbstständigen Lernen und Arbeiten.

Sekundarschule

Lernen fürs Leben

In der Sekundarstufe wird nach den Lehrplänen der Sekundarstufe I Sachsen- Anhalts sowie nach schulinternen Lehrplänen unterrichtet. Jeder Lernende wird nach Art und Grad seiner Beeinträchtigung individuell gefördert und gefordert.

Das Ziel der Fachlehrkräfte, die meist eine zusätzliche sonderpädagogische Ausbildung haben, ist es, die Schülerinnen und Schüler auf ein selbstbestimmtes Leben vorzubereiten sowie berufsschulfähige oder weiterführende Abschlüsse zu erreichen. (Realschulabschluss, Hauptschulabschluss).

Bei der Berufsorientierung und Findung eines Ausbildungsplatzes werden die Jugendlichen und Eltern vielfältig unterstützt. Arbeitsgemeinschaften, Projekte, Wettbewerbe, Exkursionen, Klassenfahrten und Schulfeste bereichern und ergänzen das Schulleben.

Schule für Taubblinde

Von Anfang an der richtige Weg

Kinder und Jugendliche, deren beide Fernsinne – Hören und Sehen – beeinträchtigt sind, erfahren in der Carl-Kehr-Schule ein intensives Training der verbliebenen Wahrnehmungsmöglichkeiten.

Mit Hilfe von Seherziehung, Mobilitätstraining, Wahrnehmungsschulung sowie Bewegungserziehung wird auf die Entwicklung eines Kommunikationssystems hingearbeitet. Die Hörsehbehinderten werden ganztägig sonderpädagogisch betreut und individuell gefördert, um die Eigenaktivität und Selbständigkeit sowie Beziehungsfähigkeit und Sozialkompetenz zu erhöhen.

In einigen Klassen wird nach einem bimodal-bilingualen Konzept gelernt. Es geht
davon aus, dass die Gebärdensprache die natürliche Sprache des gehörlosen
Kindes ist. Ziel ist es, Hörgeschädigte in den verschiedenen Modalitäten
der Laut- und Gebärdensprache entsprechend dem Lehrplänen der Grundschule
und Sekundarschule zu unterrichten.

Bimodales-bilinguales Konzept ansehen

Lernen und Leben in geschichtsträchtiger Umgebung

Bereits im Jahr 1669 bemühte sich die Äbtissin Scholastika im Stift Gernrode, gehörlose Menschen zu unterrichten. Mit Hilfe von Gebärden vermittelte die Klostervorsteherin, wohl als eine der Ersten in Deutschland, einer gehörlosen Novizin die wesentlichen Kenntnisse der damaligen Zeit.

Auch in den darauffolgenden Jahrhunderten wurde die Taubstummenbildung in der Region Halberstadt vorangetrieben. 1820 eröffnete der Dorfschullehrer Heinrich Hauer eine Taubstummenanstalt in Quedlinburg und neun Jahre später, am 1. Juli 1829 wurde die Provinzial-Taubstummenanstalt in Halberstadt gegründet. Zum 150-jährigen Jubiläum wurde der neu erbauten Lehranstalt 1979 der Name "Sonderschule für Gehörlose und Schwerhörige" verliehen. Seit dem Jahr 1991 ist die Schule bekannt als „Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Halberstadt“ (LBZ).

Im Jahr 2017 gaben wir uns den Namen "Carl-Kehr-Schule".

Unterstützung für die Schule

Der Förderverein des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte hilft der Schule bei unterschiedlichen Projekten und übernimmt somit Mitverantwortung für Ausbildung und Erziehung.

Wir freuen uns dabei auf Ihre Unterstützung:

Förderverein des LBZ Halberstadt
IBAN: DE86 8105 2000 0361 5000 76